Das Land Nordrhein-Westfalen hat Duisburg 25.000 Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld sollen rechtsfähige Institutionen unterstützt werden, die sich ehrenamtlich während der Corona-Krise um die Menschen verdient gemacht haben.

Die bürgerschaftliche Vereinigung proDUISBURG e.V. hat auf Bitte der Stadt Duisburg die Verteilung dieser Mittel übernommen. proDUISBURG e.V.  kooperiert dabei mit der Stadt Duisburg. Ehrenamtliche Institutionen – keine Privatpersonen – können sich bis zum 31. August 2020 bei proDUISBURG e.V um eine Förderung entsprechend ihrer Ausgaben bewerben.

Der 1910 gegründete Verein folgt bei der Vergabe der Zuwendungen den Vorgaben der Landesregierung. Sie will die ehrenamtlichen Aktivitäten rechtsfähiger, Engagement fördernder Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine vor Ort für hilfsbedürftige Menschen in der Corona-Krise unterstützen. Die Förderung erfolgt entsprechend den Richtlinien nach Vorlage von Kostennachweisen für die Hilfsprojekte während der Pandemie. Die Bewerber müssen dabei einen Duisburger Bezug nachweisen. Das bedeutet, die Institution muss ihren Sitz in Duisburg haben oder zumindest ihr Engagement in Duisburg getätigt haben oder tätigen.

Nach Eingang aller Bewerbungen entscheidet eine Kommission mit einem Vertreter von proDUISBURG e.V., der Initiative „Duisburg ist echt solidarisch“ und der Stadt Duisburg über die Vergabe der 25.000 Euro. Die Entscheidung fällt dann im September. Nach Vorlage des Kostennachweises zahlt proDUISBURG e.V. das Geld im Sinne des Landes aus.

Wichtig: Gefördert werden können sowohl Engagements, die bereits erfolgt sind und durch Kosten belegt werden können, als auch Aktionen, die gerade erst in der Umsetzung sind.

Um einen Anteil an der Fördersumme von insgesamt 25.000 Euro können sich bewerben:

  1. Rechtsfähige Engagement fördernde Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine.
  2. Sie muss in Duisburg arbeiten Hilfsangebote für Menschen in der Corona-Krise angeboten haben oder anbieten.
  3. Die Projekte und Initiativen sind schriftlich in kurzer Form – nicht mehr als eine DIN-A-4-Seite darzustellen.
  4. Die Projekte und Initiativen dürfen keine Geschäftsinteressen verfolgen.
  5. Sie müssen ihre Aufwendungen für die vorgestellte Aktion anhand von Belegen nachweisen können. Hilfsweise können Eigenbelege vorgelegt werden. Bei noch laufenden Aktionen ist eine Kostenkalkulation vorzulegen.
  6. Die gewünschte Summe ist zu benennen.
  7. Ein Anspruch auf eine Auszahlung der vollen Summe besteht nicht. Die Förderung kann sich auf Anteile beschränken.
  8. Eine Mindest- oder Höchstsumme wird nicht vorgegeben.
  9. Die Anträge müssen bis zum 14.9.2020 bei proDUISBURG e.V. eingegangen sein.
    1. info@produisburg.de
    2. proDUISBURG e.V., Hermann Kewitz, Watzmannstraße 25, 47249 Duisburg
  10. Die Bewerber unterwerfen sich dem Entscheidungsrecht von proDUISBURG e.V. bzw der von proDUISBURG e.V. eingesetzten Jury. Der  Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Über die Vergabe der Mittel wird entschieden nach folgendem Ablaufplan  

  1. Eine Jury wird über die Vergabe der Mittel entscheiden. Die Jury ist besetzt mit
    1. Einem Vertreter des Vorstands von proDUISBURG e.V.
    2. Einem Vertreter der Stadt Duisburg
    3. Einem Vertreter der Initiative „Duisburg ist echt solidarisch.“
  2. Die Jury entscheidet eigenmächtig. Kriterien für die Entscheidung sind
    1. Bedeutung der Initiative für die Menschen in Duisburg
    2. Der Bezug zur Notwendigkeit der Hilfe während der Corona-Krise
    3. Maß an Eigeninitiative
    4. Maß an ehrenamtlichen Einsatz
    5. Finanzielle Notwendigkeit.
  3. Die Jury entscheidet über die Vergabe bis zum 14.10.2020
  4. Die Entscheidung wird protokolliert. Die Gründe für die Berücksichtigung bzw. Ablehnung für jeden Bewerber werden im Protokoll festgehalten.
  5. Die Jury teilt ihre Entscheidung allen Bewerbern mit.
  6. proDUISBURG e.V. fragt einen Verwendungsnachweis bei den Begünstigten an, der innerhalb von zwei Wochen an die oben genannten Adressen zu senden ist.
  7. proDUISBURG e.V. weist die Mittel den Begünstigten innerhalb von zwei Wochen zu.
  8. Kann ein entsprechender Verwendungsnachweis nicht erbracht werden, verfällt der Anspruch auf Unterstützung.
  9. proDUISBURG e.V. macht die Vergabe der Mittel und Namen der Begünstigten über seine medialen Plattformen – Internet, Social Media, Presse – öffentlich.
  10. Nicht ausgezahlte Summen werden im Rahmen einer zweiten Förderungsrunde analog zur ersten Juryentscheidung an nicht berücksichtige Bewerber vergeben. Die Entscheidung erfolgt innerhalb von zwei Wochen.
  11. Der Verfahrensweg für die Nachrücker-Runde ist der gleiche wie bei allen anderen Bewerbern.

proDUISBURG e.V. weist die Verwendung der Mittel im Sinne der Förderrichtlinien gegenüber der Stadt und dem Land nach. Der Nachweis erfolgt bis spätestens 31.12.2020.